AGB

Lydia Latta

12487 Berlin

Tel.: 0176/ 420 41551

-nachfolgend Hebamme genannt-

 

Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe

 

 

Leistungen:

Ja, ich nehme die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Dieser umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Beratung

  • Vorgespräch

  • Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur

Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen

  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden

  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt

  • Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings

 

Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.

Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

 

Schweigepflicht

Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht (§ 203 des Strafgesetzbuches).

Allerdings bin ich einverstanden, dass die Hebamme im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung stellt, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Ebenso verhält es sich im Vertretungsfall gegenüber der vertretenden Hebamme.

 

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse

Oben genannte Leistungen werden von der Hebamme entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle mit meiner Krankenkasse abgerechnet. Für die Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.

Private Krankenversicherung

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der gültigen Hebammengebührenordnung Berlin.

Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe. Zur Zahlung bin auch dann verpflichtet, wenn die Leistung von der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe nicht übernommen wird.

Die Hebamme wird zur Abrechnung eine Verrechnungsstelle einschalten.

Erreichbarkeit während der Betreuungszeit

  • Kernarbeitszeit ist Mo - Fr von 8 -16 Uhr

  • nur in dieser Zeit ist die Hebamme telefonisch erreichbar ( Ausnahmen nach Absprache)

  • Rückruf erfolgt umgehend nach Eingang einer Mailbox-Nachricht zu o.g. Zeiten

  • Kontakt bevorzugt via Email

  • die Betreuung beinhaltet keine 24h Rufbereitschaft d.h. in unklaren/ dringenden Fällen bitte umgehend den behandelnden Arzt o. das nächstgelegene Krankenhaus (ggf. Notruf 112) aufsuchen

 

Eigenanteil

In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt:

  • Falls keine gültige Mitgliedschaft der u.g. Krankenkasse festgestellt werden kann

  • Wenn vereinbarte Termine von mir nicht eingehalten werden und nicht bis spätestens 12 Std. vor dem Termin abgesagt werden

  • Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über alle Leistungen informieren, die ich bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. genommen habe

  • Wahlleistungen:

    • Akupunktur: 30€ pro Sitzung

    • K-Taping: je nach Materialaufwand

    • Babymassage Kurs: 75€