Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich, Hebamme verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Lydia Latta
12487 Berlin
Tel.: 0176/ 420 41551
-nachfolgend Hebamme genannt-
Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe
Leistungen:
Ja, ich nehme die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Dieser umfasst u.a. folgende Leistungen:
Beratung
Vorgespräch
Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur
Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen
Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden
Wochenbettbetreuung nach der Geburt
Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Schweigepflicht
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht (§ 203 des Strafgesetzbuches).
Allerdings bin ich einverstanden, dass die Hebamme im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung stellt, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Ebenso verhält es sich im Vertretungsfall gegenüber der vertretenden Hebamme.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse
Oben genannte Leistungen werden von der Hebamme entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle mit meiner Krankenkasse abgerechnet. Für die Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme mich rechtzeitig aufklären wird.
Private Krankenversicherung
Die Gebührenhöhe richtet sich nach der gültigen Hebammengebührenordnung Berlin.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe. Zur Zahlung bin auch dann verpflichtet, wenn die Leistung von der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe nicht übernommen wird.
Die Hebamme wird zur Abrechnung eine Verrechnungsstelle einschalten.
Erreichbarkeit während der Betreuungszeit
Kernarbeitszeit ist Mo - Fr von 8 -16 Uhr
nur in dieser Zeit ist die Hebamme telefonisch erreichbar ( Ausnahmen nach Absprache)
Rückruf erfolgt umgehend nach Eingang einer Mailbox-Nachricht zu o.g. Zeiten
Kontakt bevorzugt via Email
die Betreuung beinhaltet keine 24h Rufbereitschaft d.h. in unklaren/ dringenden Fällen bitte umgehend den behandelnden Arzt o. das nächstgelegene Krankenhaus (ggf. Notruf 112) aufsuchen
Eigenanteil
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher privat in Rechnung gestellt:
Falls keine gültige Mitgliedschaft der u.g. Krankenkasse festgestellt werden kann
Wenn vereinbarte Termine von mir nicht eingehalten werden und nicht bis spätestens 12 Std. vor dem Termin abgesagt werden
Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Um dies zu vermeiden, werde ich die Hebamme über alle Leistungen informieren, die ich bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehme bzw. genommen habe
Wahlleistungen:
Akupunktur: 30€ pro Sitzung
K-Taping: je nach Materialaufwand
Babymassage Kurs: 75€